Erwägungsgrund 3 32008D0146BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (2008/146/EG)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32008D0147BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (2008/147/EG)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32005D0851BESCHLUSS 2005/851/GASP DES RATES vom 21. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Kanadas an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32009D0899BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/899/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32009D0898BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/898/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32005D0372BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/372/EG)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden.