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Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 390/2001 sind die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang festgelegt.
Die Verordnung (EG) Nr. 390/2001 sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit über die Grundsätze, Prioritäten,…
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien sind im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina sind im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Montenegro sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.