Erwägungsgrund 1 32008D0182
Der BAE-FU soll seine Stellungnahmen unter Anwendung eines Systems zur Stimmengewichtung abgeben, wenn er gemäß Absatz 5 Buchstabe g des Beschlusses des Rates vom 16. Dezember 1980„vorrangige Maßnahmen zur Leistung vorzugsweiser Unterstützung“ definiert.