Erwägungsgrund 3 32008D0193
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2006/370/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2006/370/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.