Erwägungsgrund 3 32008D0195
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2007/470/EG im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2007/470/EG im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.