Erwägungsgrund 3 32008D0196
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2007/210/EG im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2007/210/EG im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.