Erwägungsgrund 3 32008D0198
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2006/550/EG im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2006/550/EG im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.