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Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich sollte genehmigt…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik China über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich wird…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich wird im Namen der…
Das Abkommen zwischen der Regierung Japans und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Rechtshilfe in Strafsachen wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA zur Intensivierung und Erweiterung des Abkommens über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.