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In einigen Mitgliedstaaten wird BZP legal im Chemikalien-Einzelhandel verkauft; als Freizeitdroge ist die Substanz in Tabletten- oder Kapselform im Internet und in einigen Mitgliedstaaten in „Kräuterläden“ erhältlich. Auf dem illegalen Drogenmarkt wird BZP auch als die Partydroge Ecstasy gehandelt.
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