Erwägungsgrund 8 32008D0206Wie die Risikobewertung zeigt, fehlt ein stichhaltiger wissenschaftlicher Beweis für die insgesamt mit BZP verbundenen Risiken. Wegen seiner aufputschenden…
Erwägungsgrund 2 32008D0206BZP ist eine synthetische Substanz, über die in der Europäischen Union erstmals 1999 berichtet wurde. Wie Amphetamin und Methamphetamin stimuliert BZP, wenn…
Erwägungsgrund 6 32008D0206BZP steht gegenwärtig nicht zur Bewertung an und ist im Rahmen des UN-Systems nicht bewertet worden. Fünf Mitgliedstaaten haben BZP den in ihrem Recht…
Erwägungsgrund 3 32008D0206In einigen Mitgliedstaaten wird BZP legal im Chemikalien-Einzelhandel verkauft; als Freizeitdroge ist die Substanz in Tabletten- oder Kapselform im Internet und…
Erwägungsgrund 4 32008D020613 Mitgliedstaaten und ein Drittstaat (Norwegen) haben BZP in Form von Pulver, Kapseln oder Tabletten sichergestellt; die Sicherstellungen reichten von 1…