Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit diesem Verhaltenskodex wird ein doppelter Zweck verfolgt: Zum einen soll durch Vorschlag bestimmter institutioneller und organisatorischer Regelungen das Vertrauen in die statistischen Stellen gestärkt und zum anderen die Qualität der von ihnen erstellten Statistiken verbessert werden.
Der Verhaltenskodex zielt darauf ab, das Vertrauen der Öffentlichkeit in europäische Statistiken zu gewährleisten, indem er festlegt, wie europäische…
in diesen jährlichen Bericht eine Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodex im Europäischen Statistischen System in seiner Gesamtheit aufzunehmen;
Gegebenenfalls sollte ein Dialog über den Verhaltenskodex mit dem Ausschuss für das Statistische Programm und mit dem durch den Beschluss Nr. 234/2008/EG des…
Verhaltenskodizes auf Gemeinschaftsebene sollen dazu dienen, Mindestverhaltensnormen festzulegen, und sie ergänzen die rechtlichen Anforderungen der…
Angesichts der Notwendigkeit, europaweite Standards für die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten…
Es wird das „Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance“ (nachstehend „Beratungsgremium“ genannt) eingesetzt. Zweck des Beratungsgremiums ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.