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In der Mitteilung vom 25. Mai 2005 an das Europäische Parlament und den Rat zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft hat die Kommission auf den Nutzen eines externen Beratungsgremiums hingewiesen, das eine aktive Rolle bei der Überwachung der Umsetzung des Verhaltenskodex im gesamten Europäischen Statistischen System spielen könnte. In ihrer Empfehlung vom 25. Mai 2005 hat die Kommission erklärt, dass sie erwägt, die Errichtung eines solchen externen Beratungsgremiums vorzuschlagen.
Es wird das „Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance“ (nachstehend „Beratungsgremium“ genannt) eingesetzt. Zweck des Beratungsgremiums ist…
Der Rat hat am 8. November 2005 festgestellt, dass ein neues, hochrangig besetztes Gremium sich auf die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der…
Angesichts der Notwendigkeit, europaweite Standards für die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten…
Bei der Erstellung und Verbreitung von Gemeinschaftsstatistiken nach dieser Verordnung sollten die statistischen Ämter der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft…
Bei der Erstellung und Verbreitung von Gemeinschaftsstatistiken gemäß dieser Verordnung sollten sich die statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der…
Analog zu den von den nationalen statistischen Ämtern durchgeführten Peer Reviews sollte das Gremium für die Kommission (Eurostat) eine Bewertung der Umsetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.