Beschluss des Rates vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls (2008/262/EG)
Soweit die Entwicklung des Schengen-Besitzstands, der unter Titel VI des Vertrags über die Europäische Union fällt, berührt ist, sollte der Beschluss 1999/437/EG des Rates ab der Unterzeichnung auf die Beziehungen zum Fürstentum Liechtenstein entsprechende Anwendung finden.
Erwägungsgrund 4 32008D0262
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