Erwägungsgrund 5 32008D0268
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —