Beschluss des Rates vom 17. März 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/274/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32008D0274
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