Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2007 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2008/30/EG)
In der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.
Erwägungsgrund 3 32008D0030
Erwägungsgrund 3 32008D0030Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen