Art. 3 32009D0369Unbeschadet der Vorrechte des Vorsitzes des Rates führt der Generalsekretär/Hohe Vertreter oder sein Stellvertreter in enger Konsultation mit dem Vorsitz des…
Art. 3 32006D0492BESCHLUSS MONUC SPT/2/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 30. Mai 2006 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (2006/492/GASP)
Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza und unbeschadet der Vorrechte des Vorsitzes des Rates führen der Generalsekretär/Hohe Vertreter…
Art. 4 32004D0739Entsprechend den Schlussfolgerungen von Nizza und unbeschadet der Vorrechte des Ratsvorsitzes führen der Generalsekretär/Hohe Vertreter oder sein Stellvertreter…
Art. 3 32011D0814BESCHLUSS EUTM SOMALIA/2/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 6. Dezember 2011 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) (2011/814/GASP)
Den Vorsitz im Ausschuss führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder sein Vertreter in engem Benehmen mit dem Vorsitzenden des…
Art. 4 32014D0138BESCHLUSS EUFOR RCA/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 11. März 2014 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) (2014/138/GASP)
Den Vorsitz im Ausschuss führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder dessen Vertreter in engem Benehmen mit dem Vorsitzenden des…