Art. 4 32004D0739Entsprechend den Schlussfolgerungen von Nizza und unbeschadet der Vorrechte des Ratsvorsitzes führen der Generalsekretär/Hohe Vertreter oder sein Stellvertreter…
Art. 3 32009D0369Unbeschadet der Vorrechte des Vorsitzes des Rates führt der Generalsekretär/Hohe Vertreter oder sein Stellvertreter in enger Konsultation mit dem Vorsitz des…
Art. 3 32008D0313Unbeschadet der Vorrechte des Vorsitzes des Rates führen der Generalsekretär/Hohe Vertreter oder sein Stellvertreter in enger Konsultation mit dem Vorsitz des…
Art. 3 32011D0814BESCHLUSS EUTM SOMALIA/2/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 6. Dezember 2011 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) (2011/814/GASP)
Den Vorsitz im Ausschuss führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder sein Vertreter in engem Benehmen mit dem Vorsitzenden des…
Art. 4 32013D0696BESCHLUSS EUTM MALI/2/2013 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. November 2013 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (2013/696/GASP)
Den Vorsitz im Ausschuss führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder dessen Vertreter in engem Benehmen mit dem Vorsitzenden des…