Erwägungsgrund 2 32007D0472BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2007/472/EG)
Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Einrichtung und dem Betrieb des C.SIS ergeben, sind durch eine spezifische Finanzregelung geregelt, die durch…
Erwägungsgrund 2 32009D0914BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2009/914/EG)
Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Einrichtung und dem Betrieb des C.SIS ergeben, sind durch eine spezifische Finanzregelung geregelt, die durch…
Erwägungsgrund 2 32010D0032BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2010/32/EG)
Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Einrichtung und dem Betrieb des C.SIS ergeben, sind in der einschlägigen Finanzregelung geregelt, die durch…
Erwägungsgrund 4 32010D0032BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2010/32/EG)
Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Einrichtung und dem Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen nach den besagten…
Art. 1 Buchst. a 32010D0032BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2010/32/EG)
Der Titel der C.SIS-Finanzregelung erhält folgende Fassung: „FINANZREGELUNG FÜR DIE EINRICHTUNG UND DEN BETRIEB DES SCHENGENER C.SIS UND DES WIDE AREA NETWORK…
Erwägungsgrund 5 32007D0472BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2007/472/EG)
Ab diesem Zeitpunkt sollten sich diese Mitgliedstaaten an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.