Erwägungsgrund 5 32007D0543BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu dem Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) (2007/543/EG)
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich…
Erwägungsgrund 5 32007D0764BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (2007/764/EG)
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich…
Erwägungsgrund 3 32007D0765BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Entzug der Fahrerlaubnis (2007/765/EG)
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich…
Erwägungsgrund 4 32007D0763BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen — gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt — über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2007/763/EG)
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich…
Erwägungsgrund 4 32007D0751BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (2007/751/EG)
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich…
Erwägungsgrund 8 32007D0856BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zu dem Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, aufgelegt zur Unterzeichnung am 19. Juni 1980 in Rom (2007/856/EG)
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte von 2005 nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen…