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Das Übereinkommen wurde ergänzt durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Protokoll vom 27. September 1996“ genannt), das am 27. September 1996 in Brüssel unterzeichnet wurde, und durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (nachstehend „Protokoll vom 29. November 1996“ genannt), das am 29. November 1996 in Brüssel unterzeichnet wurde. Beide Protokolle traten am 17. Oktober 2002 in Kraft.
Das Übereinkommen wurde ferner ergänzt durch das Zweite Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den…
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften…
Dem in Brüssel am 29. November 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische…
Das Europol-Übereinkommen wurde durch zwei Protokolle ergänzt, die am 24. Juli 1996 und 19. Juni 1997 unterzeichnet wurden und am 29. Dezember 1998 bzw. 1. Juli…
Das Europol-Übereinkommen wurde durch drei weitere Protokolle geändert, die am 30. November 2000 , 28. November 2002 und 27. November 2003 unterzeichnet wurden.…
Das Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich wurde durch folgende Protokolle ergänzt: — Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.