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Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „Übereinkommen“), wurde am 26. Juli 1995 unterzeichnet und ist am 17. Oktober 2002 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften…
Das Übereinkommen wurde ergänzt durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der…
Das Übereinkommen wurde ergänzt durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der…
Das Übereinkommen wurde ferner ergänzt durch das Zweite Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den…
Das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (im Folgenden „Übereinkommen“)…
Das Übereinkommen ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten und liegt für die Union und ihre Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung auf.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.