Erwägungsgrund 2 32008D0422
Die neueste Version des SIRENE-Handbuchs in der Fassung der Entscheidung 2006/757/EG der Kommission vom 22. September 2006 zur Änderung des SIRENE-Handbuchs und des Beschlusses 2006/758/EG der Kommission vom 22. September 2006 zur Änderung des SIRENE-Handbuchs enthält keine Bestimmung, die Abschnitt 2.3 in der zum Zeitpunkt der Annahme des Beschlusses 2003/19/EG geltenden Fassung entspricht.