Erwägungsgrund 1 32008D0438
Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union ist nach dem Beschluss 2008/273/EG des Rates am 18. Februar 2008 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet worden.