Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/469/EG)
Griechenland hat infolge der Waldbrände vom August 2007 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.
Erwägungsgrund 4 32008D0469
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