Art. 1 32010D0610BESCHLUSS EUSEC/2/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 8. Oktober 2010 zur Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2010/610/GASP)
Herr António MARTINS wird zum Leiter der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in…
Art. 1 32009D0723BESCHLUSS EUSEC/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 25. September 2009 betreffend die Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2009/723/GASP)
Jean-Paul MICHEL wird zum Leiter der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der…
Art. 1 32010D0297BESCHLUSS EUSEC/1/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. Mai 2010 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2010/297/GASP)
Es wird ein Ausschuss der beitragenden Länder für die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des…
Erwägungsgrund 2 32009D0723BESCHLUSS EUSEC/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 25. September 2009 betreffend die Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2009/723/GASP)
Am 24. Juni 2008 war Jean-Paul MICHEL zum Leiter der Mission für die EUSEC RD Congo ernannt worden.
Art. 12 Abs. 3 32010D0113BESCHLUSS 2010/113/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen
Der Sonderbeauftragte sorgt für Kohärenz zwischen den Tätigkeiten der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform…
Art. 12 Abs. 3 32010D0440BESCHLUSS 2010/440/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen
Der Sonderbeauftragte gewährleistet die Kohärenz zwischen den Tätigkeiten der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit…