Erwägungsgrund 1 32009D0723
Gemäß Artikel 8 der Gemeinsamen Aktion 2009/709/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, zu einem späteren Zeitpunkt über die Ernennung des Missionsleiters zu entscheiden.
Gemäß Artikel 8 der Gemeinsamen Aktion 2009/709/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, zu einem späteren Zeitpunkt über die Ernennung des Missionsleiters zu entscheiden.