Erwägungsgrund 1 32008D0571
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems sind von unabhängigen externen Rechnungsprüfern zu prüfen, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden.