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Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, enthält die Bedingungen für die nachhaltige Nutzung der Dorschbestände der Ostsee und die Regeln für die Kontrolle und Überwachung dieser Tätigkeiten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 enthält Bestimmungen zur Festsetzung von Fischereiaufwandsbeschränkungen für die Dorschbestände der Ostsee und zur Erfassung…
die einheitliche Umsetzung des Mehrjahresplans, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese…
Zur erfolgreichen Umsetzung des Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, ist es notwendig, ein…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1941/2006 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in…
Die Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen…
In der Verordnung (EG) Nr. 2015/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.