Erwägungsgrund 1 32008D0589
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, enthält die Bedingungen für die nachhaltige Nutzung der Dorschbestände der Ostsee und die Regeln für die Kontrolle und Überwachung dieser Tätigkeiten.