Gesetze
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Die Regelungen basieren auf einer Vernetzung der nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten.
Jeder Mitgliedstaat verwendet automatisierte Verfahren für die Datenverarbeitung.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission nutzen die Europäische Datenbank unter den für ihre Nutzung geltenden Bedingungen für folgende…
Die Mitgliedstaaten richten eine elektronische Datenbank zum Zwecke der Validierung der nach dieser Verordnung aufgezeichneten Daten ein. Die Validierung der…
Jeder Mitgliedstaat stellt bei grenzüberschreitenden Krediten sicher, dass Kreditgeber aus anderen Mitgliedstaaten Zugang zu den in seinem Hoheitsgebiet zur…
Die nationalen elektronischen Datenbanken gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 werden mit einem nationalen elektronischen Netz verbunden, so dass…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Vorkehrungen, um den nationalen Ansprechspartnern der anderen Mitgliedstaaten den Zugriff auf die elektronische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.