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Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretariat des Rates gemäß Artikel 18 Absatz 2 dieses Beschlusses die in Artikel 30 Absatz 5 des Beschlusses 2008/615/JI genannten unabhängigen Datenschutzbehörden oder Justizbehörden mit.
Jeder Mitgliedstaat teilt dem Generalsekretariat des Rates gemäß diesem Beschluss schriftlich die operationellen Daten seiner nationalen…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Durchsetzungsbehörden, der Zollbehörden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des…
Der empfangende Mitgliedstaat informiert den übermittelnden Mitgliedstaat auf Anfrage über die Verarbeitung der übermittelten Daten und das erzielte Ergebnis.
Den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten werden die näheren Angaben zu den Parteien mitgeteilt, für die gemäß Artikel 4 eine Untersuchung eingeleitet wird…
Die in Kapitel VIII genannten Angaben dürfen nur Personen mitgeteilt werden, die in den Mitgliedstaaten oder innerhalb der Gemeinschaftsorgane aufgrund ihrer…
Der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie ihre Bediensteten geben die Informationen, für die ein begründeter Antrag auf vertrauliche Behandlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.