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Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben in ihrer Erklärung zur Solidarität gegen Terrorismus vom 25. März 2004 ihre feste Absicht erklärt, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mobilisieren, um im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedstaat oder einen beitretenden Staat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen.
Der Europäische Rat hat am 19. Oktober 2001 erklärt, dass er entschlossen ist, den Terrorismus in allen seinen Formen und überall in der Welt zu bekämpfen, und…
Der Europäische Rat vom 25. und 26. März 2004 hat eine Erklärung zum Terrorismus angenommen, in der die Notwendigkeit betont wird, die Maßnahmen auf diesem…
Der Europäische Rat hat auf seiner außerordentlichen Tagung vom 21. September 2001 erklärt, dass der Terrorismus eine wirkliche Herausforderung für die Welt und…
Auf seiner Tagung am 25. und 26. März 2004 in Brüssel hat der Europäische Rat in seiner Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus dazu aufgerufen, die…
Die Verfügbarkeit dieses Rechtsrahmens und einer Liste der zuständigen Behörden wird Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, in einer Krisensituation rasch zu…
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass zumindest die von der zuständigen Behörde erfassten Informationen nach Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.