Im gegenseitigen Einvernehmen gefasster Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 18. Juni 2008 über die Festlegung des Sitzes des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) (2008/634/EG)
Der Sitz dieses Instituts sollte bestimmt werden —
Erwägungsgrund 2 32008D0634
Erwägungsgrund 2 32008D0634Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen