Erwägungsgrund 3 32008D0646
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. August 2008 ernannt —
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. August 2008 ernannt —