Erwägungsgrund 2 32008D0694
Insbesondere kann die Gemeinschaft auf Studien zurückgreifen, die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft im Bereich des Tierschutzes notwendig sind.
Insbesondere kann die Gemeinschaft auf Studien zurückgreifen, die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft im Bereich des Tierschutzes notwendig sind.