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Der Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts und des Abkommens zwischen der Regierung Japans und Euratom zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung auf das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird hiermit im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss als Anhang I beigefügt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss als Anhang II beigefügt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt .
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt .
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.