Erwägungsgrund 4 32007D0095BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat zur Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001 (2007/95/EG)
Der Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat ist festzulegen —
Erwägungsgrund 5 32008D0075BESCHLUSS DES RATES vom 21. Januar 2008 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat zur Benennung des Verwahrers des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 (2008/75/EG)
Der diesbezügliche Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat muss festgelegt werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0748BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2009 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe hinsichtlich der Verlängerung des Übereinkommens von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe einnimmt (2009/748/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe ist festzulegen —
Erwägungsgrund 8 32007D0668BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2007 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Weltzollorganisation und die Ausübung der Rechte und Pflichten eines Mitglieds ad interim (2007/668/EG)
Für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft fallen, muss ein Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft festgelegt werden. Für…
Erwägungsgrund 2 32009D0489BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/489/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.
Erwägungsgrund 2 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf sollte festgelegt werden.