Erwägungsgrund 5 32008D0075BESCHLUSS DES RATES vom 21. Januar 2008 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat zur Benennung des Verwahrers des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 (2008/75/EG)
Der diesbezügliche Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat muss festgelegt werden —
Erwägungsgrund 4 32008D0076BESCHLUSS DES RATES vom 21. Januar 2008 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat zur Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 (2008/76/EG)
Der Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat ist festzulegen —
Erwägungsgrund 4 32008D0579BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2008 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2007 im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2008/579/EG)
Die Gemeinschaft ist Mitglied des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001 und es liegt somit in ihrem Interesse, dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen…
Erwägungsgrund 4 32009D0748BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2009 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe hinsichtlich der Verlängerung des Übereinkommens von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe einnimmt (2009/748/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe ist festzulegen —
Erwägungsgrund 2 32009D0489BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/489/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.
Erwägungsgrund 2 32009D0789Der Standpunkt der Gemeinschaft in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.