Erwägungsgrund 1 32008D0079
Im Rahmen der Einführung eines Eilvorlageverfahrens für Vorabentscheidungsersuchen zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, von einigen Vorschriften des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs über das Verfahren abzuweichen, und der guten Ordnung halber sollte in der Vorschrift, die diese Abweichungen erlaubt, auch das in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorgesehene beschleunigte Verfahren erwähnt werden —