Erwägungsgrund 8 32008D0801Bei Hinterlegung der Genehmigungsurkunde sollte die Gemeinschaft auch eine Erklärung betreffend die Beilegung von Streitigkeiten nach Artikel 66 Absatz 2 des…
Erwägungsgrund 5 32008D0801Die Bedingungen für das Hinterlegen der Genehmigungsurkunde durch die Gemeinschaft nach Artikel 67 Absatz 3 des Übereinkommens sind erfüllt.
Erwägungsgrund 11 32006D0617BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/617/EG)
Die Gemeinschaft sollte gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Protokolls gegen die Schleusung zusammen mit der Genehmigungsurkunde eine Erklärung über den Umfang der…
Erwägungsgrund 9 32006D0616BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/616/EG)
Die Gemeinschaft sollte gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Protokolls gegen die Schleusung zusammen mit der Genehmigungsurkunde eine Erklärung über den Umfang der…
Erwägungsgrund 11 32006D0619BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/619/EG)
Die Gemeinschaft sollte gemäß Artikel 16 Absatz 3 des Protokolls betreffend den Menschenhandel zusammen mit der Genehmigungsurkunde eine Erklärung über den…
Erwägungsgrund 9 32006D0618BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/618/EG)
Die Gemeinschaft sollte gemäß Artikel 16 Absatz 3 des Protokolls betreffend den Menschenhandel zusammen mit der Genehmigungsurkunde eine Erklärung über den…