Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/818/EG)
Am 8. Mai 2008 stellte Litauen infolge von Entlassungen im Textilsektor, insbesondere für entlassene Arbeitnehmer von Alytaus Tekstile, einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags.
Erwägungsgrund 4 32008D0818
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