Erwägungsgrund 5 32008D0370BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. April 2008 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/370/EG)
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für die beiden Anträge bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32008D0916BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/916/EG)
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für die Anträge bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32009D0408BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/408/EG)
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Spanien eingereichten Antrag bereitzustellen und dem Bedarf an…
Erwägungsgrund 5 32009D0764BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/764/EG)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für die von Spanien und Portugal eingereichten Anträge bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0743BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/029 NL/Gelderland und Overijssel, Abteilung 18, Niederlande) (2010/743/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von den Niederlanden eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0201BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2010/201/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitzustellen —