Erwägungsgrund 1 32008D0821
Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) nach Artikel 25 des Vertrags, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission EUPOL AFGHANISTAN zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.