Art. 2 32010D0423BESCHLUSS ATALANTA/4/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 19. Juli 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/423/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 15. August 2010 in Kraft.
Art. 3 32012D0808BESCHLUSS ATALANTA/4/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. Dezember 2012 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2012/808/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 16. Januar 2013 in Kraft.
Art. 2 32010D0124BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2010 über die Arbeitsweise des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses (2010/124/EU)
Dieser Beschluss tritt am 1. März 2010 in Kraft.
Art. 2 32010D0753BESCHLUSS ATALANTA/5/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. November 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/753/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 14. Dezember 2010 in Kraft.
Art. 2 32010D0185BESCHLUSS ATALANTA/2/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 23. März 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/185/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 14. April 2010 in Kraft.