Art. 2 32010D0423BESCHLUSS ATALANTA/4/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 19. Juli 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/423/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 15. August 2010 in Kraft.
Art. 2 32010D0124BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2010 über die Arbeitsweise des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses (2010/124/EU)
Dieser Beschluss tritt am 1. März 2010 in Kraft.
Art. 2 32010D0753BESCHLUSS ATALANTA/5/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. November 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/753/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 14. Dezember 2010 in Kraft.
Art. 2 32010D0317Dieser Beschluss tritt am 14. Juni 2010 in Kraft.
Art. 4 32014D0857BESCHLUSS DES RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an einigen der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die in Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen enthalten sind, beteiligen möchte, und zur Änderung der Beschlüsse 2000/365/EG und 2004/926/EG (2014/857/EU)
Dieser Beschluss tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft.