Erwägungsgrund 2 32008D0849
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) ist die für die weltweite Verbesserung der Tiergesundheit und die Festlegung von Normen für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen zuständige zwischenstaatliche Organisation. Derzeit entwickelt die OIE Leitlinien zur Kennzeichnung von Tieren und zur Rückverfolgbarkeit. Im Falle ihrer Annahme werden diese Leitlinien gemäß dem WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) als internationale Referenznorm dienen. Sie werden die Grundlage für alle von den OIE-Mitgliedsländern einschließlich der EU-Mitgliedstaaten erlassenen einschlägigen Rechtsvorschriften bilden. Somit werden sie sich unmittelbar und wesentlich auf die Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Veterinärrechts auswirken. Angesichts der Bedeutung des Handels mit Tieren und tierischen Erzeugnissen ist es für die EU wichtig, dass die künftigen OIE-Normen so weit wie möglich im Einklang mit den derzeitigen und künftigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft stehen.