Erwägungsgrund 4 32008D0871Das SUP-Protokoll sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —
Art. 1 Abs. 2 32006D0377BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2005 über den Abschluss des Übereinkommens über die Beteiligung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik am Europäischen Wirtschaftsraum und an den vier Nebenabkommen (2006/377/EG)
Der Wortlaut der Übereinkünfte und Protokolle ist diesem Beschluss beigefügt .
Art. 1 Abs. 2 32008D0305BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/305/EG)
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt .
Art. 1 32009D0484BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/484/EG)
Das Zusatzprotokoll wird im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Zusatzprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt .
Art. 1 Abs. 2 32004D0895BESCHLUSS DES RATES vom 19. November 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Ukraine über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2004/895/EG)
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32007D0451BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Ukraine über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2007/451/EG)
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.