Erwägungsgrund 2 32008D0884
Der Rat sollte den als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag für die Ausgaben im Zusammenhang mit EUPOL AFGHANISTAN für den Zeitraum vom 1. Dezember 2008 zum 30. November 2009 festlegen —
Der Rat sollte den als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag für die Ausgaben im Zusammenhang mit EUPOL AFGHANISTAN für den Zeitraum vom 1. Dezember 2008 zum 30. November 2009 festlegen —