Art. 4 32008D0492BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (2008/492/EG)
Dieser Beschluss wird am 1. Juli 2008 wirksam.
Art. 2 32008D0490BESCHLUSS EUSEC/2/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. Juni 2008 betreffend die Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2008/490/GASP)
Dieser Beschluss wird am 1. Juli 2008 wirksam.
Art. 2 32009D0559BESCHLUSS ATALANTA/6/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. Juli 2009 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/559/GASP)
Dieser Beschluss wird am 13. August 2009 wirksam.
Art. 2 32009D0836BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/15/2009 vom 11. November 2009 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2009/836/GASP)
Dieser Beschluss wird am 4. Dezember 2009 wirksam.
Art. 2 32009D0288BESCHLUSS ATALANTA/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. März 2009 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/288/GASP)
Dieser Beschluss wird am 7. April 2009 wirksam.